Fernunterrichtsvertrag
Nautigo GmbH — Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf amtliche Prüfungen der Sportschifffahrt
Stand: 22.07.2026 — Freizeitlehrgänge nach § 12 Abs. 1 Satz 3 FernUSG, bei der ZFU registriert (II1116, II1117, II1118).
§ 1 Vertragsparteien und Geltung
(1) Dieser Fernunterrichtsvertrag gilt für die in Anlage 1 aufgeführten Fernlehrgänge der Nautigo GmbH, Schleiderweg 62, 40789 Monheim am Rhein, Amtsgericht Düsseldorf HRB 112340, Geschäftsführer Julian Jorek und Nils Jorek, Telefon +49 151 21277699, E-Mail [email protected] („Nautigo“), gegenüber der teilnehmenden Person („Teilnehmer“).
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nautigo (nautigo-bootsschule.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/, „AGB“), insbesondere für die Lieferung von Lernmaterial und Waren (AGB § 3), die praktische Ausbildung einschließlich Umbuchung und Stornierung (AGB § 4), Preise und Zahlung (AGB § 6), Nutzungsrechte und Kundenkonto (AGB §§ 9, 9a, 15), Pflichten der Teilnehmer (AGB § 10), Haftung (AGB § 11) und Gutscheine (AGB § 13). Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand ist der im Bestellprozess gewählte webbasierte Fernlehrgang zur Vorbereitung auf eine amtliche bzw. öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung der Sportschifffahrt. Lehrgang, Paket und Gesamtpreis (inkl. USt.) ergeben sich aus der Bestellbestätigung; die lehrgangsbezogenen Angaben (vorbereitete Prüfung, vereinbarte Lehrgangsdauer, empfohlener Lernaufwand, externe Kosten) aus Anlage 1.
(2) Der Vertrag kommt in Textform zustande (Bestellung des Teilnehmers, Bestellbestätigung per E-Mail). Mit der Bestellbestätigung erhält der Teilnehmer diesen Vertrag samt Widerrufsbelehrung und Anlage 1 auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail/PDF).
§ 3 Leistungen, Lernerfolgskontrolle, externe Prüfung
(1) Der Fernlehrgang wird über die Lernplattform app.nautigo.org durchgeführt; sämtliches Fernlehrmaterial steht ab Freischaltung vollständig zur Verfügung. Lehrgangsziel ist die Prüfungsreife des Teilnehmers.
(2) Lernerfolgskontrollen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG erfolgen durch die integrierten und automatisch ausgewerteten Übungs- und Prüfungsfragen sowie durch individuelle fachliche Rückmeldungen. Während der vereinbarten Lehrgangsdauer kann der Teilnehmer per E-Mail, WhatsApp und Telefon Fragen zu den Lehrgangsinhalten stellen und individuelles Feedback zu seinem Lernstand und seiner Prüfungsreife erhalten. Für technische Fragen steht zusätzlich technischer Support zur Verfügung.
(3) Die Abschlussprüfung wird extern von der zuständigen Prüfungsstelle abgenommen (Anlage 1). Nautigo ist weder Prüfungsveranstalter noch Prüfungsstelle; je nach Paket unterstützt Nautigo bei der Prüfungsanmeldung. Auf Wunsch stellt Nautigo eine Teilnahmebescheinigung aus; ein amtlicher Befähigungsnachweis entsteht nur durch die bestandene externe Prüfung.
§ 4 Lehrgangsdauer und Nachlernzugang
(1) Die vereinbarte Lehrgangsdauer beträgt drei Monate ab der erstmaligen Freischaltung des Fernlehrgangs. Sämtliche digitalen Lehrgangsinhalte werden mit der Freischaltung vollständig bereitgestellt. Der Teilnehmer kann sein Lerntempo und seine Lernzeiten innerhalb der Lehrgangsdauer grundsätzlich frei bestimmen.
(2) Während der dreimonatigen Lehrgangsdauer besteht Anspruch auf die in § 3 beschriebene individuelle fachliche Betreuung und Lernerfolgskontrolle.
(3) Nach Ablauf der dreimonatigen Lehrgangsdauer bleibt der Zugang zu den bereits freigeschalteten digitalen Lerninhalten bis zum Ablauf von insgesamt 365 Kalendertagen ab erstmaliger Freischaltung als unentgeltlicher Nachlernzugang bestehen.
(4) Der Nachlernzugang umfasst die weitere Nutzung der Lernvideos, Lerntexte, automatisierten Übungsfragen und Prüfungssimulationen sowie technischen Support. Nach Ablauf der dreimonatigen Lehrgangsdauer besteht kein vertraglicher Anspruch auf individuelle fachliche Betreuung, persönliche Lernerfolgskontrolle oder eine individuelle Bewertung der Prüfungsreife.
(5) Der unentgeltliche Nachlernzugang verlängert weder die Lehrgangsdauer noch die entgeltliche Vertragslaufzeit.
§ 5 Externe Kosten und Arbeitsmittel
Nicht im Lehrgangspreis enthalten sind die Gebühren der Prüfungsstelle (Prüfung, Führerschein-/Zeugniserteilung), ärztliches Zeugnis, Passfoto sowie die in Anlage 1 genannten, nicht im gebuchten Paket enthaltenen Arbeitsmittel. Nautigo nennt hierzu keine Beträge; die aktuellen Prüfungsgebühren ermitteln Sie über den in Anlage 1 verlinkten Prüfungsgebührenrechner.
§ 6 Vergütung
(1) Die in der Bestellbestätigung ausgewiesene Vergütung für den Fernlehrgang entfällt auf die vereinbarte Lehrgangsdauer von drei Monaten und ist mit Vertragsschluss in einer Zahlung fällig.
(2) Sämtliche digitalen Fernlehrmaterialien werden nach der Freischaltung unmittelbar und vollständig bereitgestellt.
(3) Für den anschließenden Nachlernzugang gemäß § 4 Abs. 3 wird keine zusätzliche Vergütung erhoben.
(4) Soweit das gebuchte Paket weitere Leistungen oder Waren enthält, insbesondere praktische Ausbildungsleistungen oder physische Lernmaterialien, ergeben sich deren Umfang und Preis aus der Produktbeschreibung und der Bestellbestätigung.
(5) Die Nichtnutzung bereitgestellter Lehrgangsinhalte lässt die Vergütungspflicht unberührt. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Vertragsbeginn, Lehrgangsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung zustande. Die dreimonatige Lehrgangsdauer beginnt mit der erstmaligen Freischaltung des Fernlehrgangs und endet nach Ablauf von drei Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Gesetzliche Kündigungsrechte des Teilnehmers sowie das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
(3) Im Falle einer wirksamen Kündigung schuldet der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung, der dem Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen entspricht.
(4) Der Nachlernzugang richtet sich ausschließlich nach § 4.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu (§ 4 FernUSG i. V. m. § 355 BGB).
Widerrufsbelehrung
Die allgemeine Widerrufsbelehrung von https://nautigo-bootsschule.de/widerrufsbelehrung/ gilt. Der Widerruf kann durch jede eindeutige Erklärung erfolgen, aus der der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf hervorgeht, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Das Muster-Widerrufsformular und die Online-Widerrufsfunktion können hierfür freiwillig genutzt werden, sind jedoch nicht vorgeschrieben.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Nautigo GmbH, Schleiderweg 62, 40789 Monheim am Rhein, E-Mail: [email protected]
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Haftung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Teilnehmerpflichten und Streitbeilegung richten sich nach den AGB (§§ 11, 15, 14, 10, 21) und der Datenschutzerklärung.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1: Lehrgangsübersicht
Dieser Fernunterrichtsvertrag gilt für die folgenden Online-Fernlehrgänge (Theorievorbereitung):
- Vorbereitungslehrgang SBF See & Binnen (Registriernummer II1116), auch als Teilbelegung „Sportbootführerschein See“ oder „Sportbootführerschein Binnen“ buchbar
- Vorbereitungslehrgang SRC und UBI (Registriernummer II1117), auch als Teilbelegung „UKW-Sprechfunkzeugnis SRC“ oder „UKW-Binnenschifffunkzeugnis UBI“ buchbar
- Vorbereitungslehrgang Sportküstenschifferschein (SKS) (Registriernummer II1118)
Der jeweilige Leistungsumfang (einschließlich etwaiger Praxis- und Warenbestandteile) ergibt sich aus der Produktbeschreibung und den AGB (§§ 3–4).
Die vereinbarte Lehrgangsdauer beträgt für jeden der aufgeführten Fernlehrgänge drei Monate ab erstmaliger Freischaltung. Der Zugang zu den digitalen Lerninhalten bleibt anschließend bis zum Ablauf von insgesamt 365 Kalendertagen als unentgeltlicher Nachlernzugang bestehen. Der empfohlene Lernaufwand und die konkreten Lehrgangsinhalte ergeben sich aus der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung.
Die jeweilige Abschlussprüfung wird von einer hierfür zuständigen externen Prüfungsstelle abgenommen. Nautigo ist weder Prüfungsveranstalter noch Prüfungsstelle. Die konkret zuständige Prüfungsstelle ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsanmeldung.
Externe Kosten (Prüfungs- und Erteilungsgebühren, ärztliches Zeugnis, Passfoto) sind nicht im Lehrgangspreis enthalten. Die aktuellen Prüfungsgebühren ermitteln Sie über den Prüfungsgebührenrechner.
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