Rechtliches

NAUTIGO

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Buchungen über www.nautigo-bootsschule.de

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieterinformation

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die über die Website www.nautigo-bootsschule.de (nachfolgend „Plattform") zwischen

Nautigo GmbH

Schleiderweg 62, 40789 Monheim am Rhein
Geschäftsführer: Julian Jorek, Nils Jorek
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 112340
Telefon: +49 2173 2640400
E-Mail: [email protected]
USt-IdNr.: DE461168223

(nachfolgend „Nautigo" oder „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die über die Plattform eine Bestellung aufgibt. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten die verbraucherspezifischen Regelungen dieser AGB. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten ergänzend die Regelungen in § 17 dieser AGB.

(3) Die Buchung setzt grundsätzlich Volljährigkeit voraus. Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres können nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters buchen. Nautigo behält sich vor, einen Nachweis der Einwilligung zu verlangen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nautigo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Die unter § 8 genannten Kontaktdaten für den Widerruf sind identisch mit den vorstehenden Kontaktdaten des Anbieters. Die aktuelle Domain der Plattform ist www.nautigo-bootsschule.de. Die E-Mail-Adresse [email protected] dient als zentrale Kontaktadresse für alle vertraglichen Angelegenheiten einschließlich Widerruf, Stornierung und Beschwerde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen" oder einer vergleichbaren Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Nautigo das Angebot des Kunden ausdrücklich durch Bestellbestätigung per E-Mail annimmt oder die gebuchte Leistung freischaltet bzw. erbringt. Die automatische Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.

(4) Wählt der Kunde Vorkasse als Zahlungsart, erhält er nach Eingang seiner Bestellung eine Zahlungsaufforderung mit den Zahlungsdaten. Diese Zahlungsaufforderung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt erst mit Bestellbestätigung oder Freischaltung der Leistung zustande. Erfolgt die Zahlung nicht binnen zehn (10) Kalendertagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, ist Nautigo berechtigt, das Angebot des Kunden abzulehnen.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Der Vertragstext wird von Nautigo nicht dauerhaft gespeichert. Der Kunde ist gehalten, die Bestellbestätigung sowie diese AGB für seine Unterlagen zu sichern.

(6) Nautigo stellt sicher, dass dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung die wesentlichen Vertrags- und Leistungsinformationen gemäß Art. 246a § 1 EGBGB klar und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören insbesondere der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben, der wesentliche Leistungsumfang, etwaige Zusatzkosten (z. B. Versandkosten, Kaution, Kraftstoffkosten), die Laufzeit des Vertrags sowie die Bedingungen für Kündigung und Widerruf. Diese Informationen werden auf der jeweiligen Produktseite und im Bestellvorgang vor Betätigung der Bestellschaltfläche angezeigt. Die Bestellschaltfläche ist mit den Worten „Jetzt kaufen" oder einer gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung im Sinne des § 312j Abs. 3 BGB beschriftet. Unmittelbar bei der Bestellschaltfläche wird auf die geltenden AGB und die Widerrufsbelehrung hingewiesen.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1 Übersicht der Leistungsbereiche

Nautigo erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen (nicht abschließende Aufzählung):

  • Online-Lernkurse (digitale Inhalte) über die Nautigo-Lernplattform
  • Physische Lernmaterialien (z. B. Seekarten, Knotenset, Navigationsbesteck, Lehrbücher)
  • Praktische Bootsausbildung (Gruppenfahrstunden, Einzelfahrstunden, Prüfungsfahrten)
  • Funkpraxis-Einheiten
  • Bootsvermietung (z. B. Boot, Jetski)
  • Ergänzende Service-Extras gemäß jeweiliger Produktbeschreibung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Plattform zum Zeitpunkt der Buchung. Die praktische Ausbildung wird unter der Marke bootspraxis.com (betrieben von Nautigo) oder durch von Nautigo beauftragte Partnerschulen (Subunternehmer) durchgeführt. Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall Nautigo.

3.2 Starter-Pakete

Starter-Pakete beinhalten je nach Produktkombination:

  • Zugang zur Lernplattform für die Dauer von 365 Kalendertagen ab Freischaltung (nachfolgend „Laufzeit")
  • Versand physischer Lernmaterialien unter den Bedingungen gemäß § 3.5
  • Gegebenenfalls weitere kostenpflichtig zubuchbare Elemente (z. B. Praxisausbildung, Service-Extras) gemäß jeweiliger Produktbeschreibung

3.3 Premium-Pakete

Premium-Pakete beinhalten je nach Produktkombination:

  • Zugang zur Lernplattform für die Dauer von 365 Kalendertagen ab Freischaltung
  • Versand physischer Lernmaterialien unter den Bedingungen gemäß § 3.5
  • Praktische Ausbildung gemäß Produktbeschreibung (z. B. 3 Gruppenfahrstunden + 1 Prüfungsfahrt)
  • Betreuung und Support gemäß Produktbeschreibung
  • Ggf. weitere Leistungen gemäß Produktbeschreibung (z. B. Funkpraxis)

3.4 Wesentliche Hinweise zu allen Paketen

(1) Prüfungsgebühren, die vom jeweiligen Prüfungsausschuss erhoben werden, sowie Kosten für den medizinischen Tauglichkeitsnachweis (einschließlich Seh- und Hörtest) sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten. Soweit einzelne dieser Kosten ausnahmsweise im jeweiligen Paket enthalten sind, ergibt sich dies aus der Produktbeschreibung auf der Plattform.

(2) Vor-Ort-Termine (z. B. Navigationsabende) sind separat zu buchen und zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich als Paketbestandteil ausgewiesen. Nautigo behält sich vor, Vor-Ort-Termine durch eine gleichwertige Online-Leistung zu ersetzen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

(3) Ein Anspruch auf bestimmte Termine, Ausbilder, Fahrzeuge, Standorte oder konkrete Zeiträume besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Nautigo bemüht sich um eine angemessene und zeitnahe Terminvergabe unter Berücksichtigung der betrieblichen Kapazitäten, saisonalen Auslastung, Witterung und Sicherheitslage.

(4) Sämtliche in den Paketen enthaltenen Praxisanteile (insbesondere Fahrstunden, Prüfungsfahrten, Funkpraxis-Einheiten) sind innerhalb von 365 Kalendertagen ab Freischaltung des Plattformzugangs einzulösen. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig um verfügbare Termine zu bemühen und erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Nach Ablauf der Laufzeit verfallen nicht eingelöste Praxisanteile ohne gesonderten Erstattungsanspruch, sofern Nautigo die Einlösung während der Laufzeit unter zumutbaren Bedingungen ermöglicht hat und der Kunde die Nichteinlösung zu vertreten hat. Eine Rückerstattung, Gutschrift oder unentgeltliche Verlängerung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das Recht zur kostenpflichtigen Reaktivierung gemäß § 5 bleibt unberührt.

(5) Erfüllt der Kunde die für die Leistungserbringung erforderlichen persönlichen, gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen nicht, insbesondere Mindestalter, gesundheitliche Tauglichkeit, Zuverlässigkeit oder erforderliche Fahrerlaubnis, besteht kein Anspruch auf Durchführung der betroffenen Leistung, sofern der Hinderungsgrund aus der Sphäre des Kunden stammt und von ihm zu vertreten ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere das Widerrufsrecht gemäß § 8 sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB, bleiben unberührt. Im Falle einer Kündigung richten sich die wechselseitigen Ansprüche nach § 628 BGB

(6) Soweit ein Paket aus mehreren selbstständigen Leistungsbestandteilen besteht (insbesondere digitale Lerninhalte, physische Lernmaterialien, Praxisleistungen, Vermietungs- oder Servicebestandteile), können diese Bestandteile zeitlich getrennt erbracht werden. Ist ein einzelner Leistungsbestandteil aus Gründen, die Nautigo nicht zu vertreten hat, vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

3.5 Lernmaterialien

(1) Physische Lernmaterialien werden versendet, sobald der Kunde einen Lernfortschritt von mindestens 30 % auf der Lernplattform erreicht hat oder der Kunde den Versand über die Plattform manuell auslöst. Bei Buchung der Premium-Geschenkbox erfolgt der Versand abweichend hiervon frühstmöglich nach Zahlungseingang.

(2) Der Versand innerhalb Deutschlands ist bei Premium-Paketen im Kaufpreis enthalten. Beim separaten Erwerb von Lernmaterialien fallen zusätzliche Versandkosten an, deren Höhe dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt wird.

(3) Die reguläre Versanddauer beträgt 4–6 Werktage innerhalb Deutschlands. Lieferverzögerungen von bis zu 14 Werktagen sind möglich und begründen keinen Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz, sofern Nautigo die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

(4) Ein Versand ins Ausland erfolgt nur nach individueller Absprache und gegen Aufpreis.

(5) Das Transportrisiko für den Versand physischer Lernmaterialien an Verbraucher trägt Nautigo (§ 475 Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung bei Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt, gegenüber Nautigo unter [email protected] anzuzeigen. Bei Verlust der Sendung gilt dieselbe Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Nichtlieferung hätte feststellen können. Die Einhaltung dieser Frist dient der Beweissicherung und dem Rückgriff von Nautigo gegenüber dem Transportdienstleister; sie stellt keine Ausschlussfrist dar.

(7) Der Kunde hat Transportschäden zusätzlich unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und den Schaden aussagekräftig zu dokumentieren (insbesondere Fotos der beschädigten Verpackung und der betroffenen Ware). Unterlässt der Kunde die Reklamation beim Zusteller oder die Dokumentation trotz Zumutbarkeit, kann dies die Durchsetzung von Regressansprüchen von Nautigo gegenüber dem Transportdienstleister beeinträchtigen.

(8) Im Falle eines nachgewiesenen Verlusts oder einer nachgewiesenen Beschädigung auf dem Transportweg ist Nautigo berechtigt, nach eigener Wahl eine Ersatzlieferung, eine Teilersatzlieferung oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Ist keine dieser Abhilfen innerhalb angemessener Frist möglich oder für den Kunden zumutbar, wird der auf die betroffene Ware entfallende Kaufpreis erstattet. Eine Gutschrift anstelle der Erstattung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

(9) Kann eine Sendung nicht zugestellt werden, weil der Kunde unter der angegebenen Lieferadresse nicht erreichbar ist, die Annahme verweigert oder die Sendung nicht innerhalb der vom Transportdienstleister gesetzten Abholfrist (in der Regel sieben Kalendertage) aus einer Filiale oder einem Paketshop abholt, gerät der Kunde in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Die Kosten der Rücksendung an Nautigo sowie die Kosten einer erneuten Zustellung trägt in diesem Fall der Kunde. Nautigo ist berechtigt, die erneute Versendung von der Vorauszahlung der zusätzlichen Versandkosten abhängig zu machen. Erfolgt innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rücklauf der Sendung keine Kontaktaufnahme des Kunden zur Vereinbarung einer erneuten Zustellung, ist Nautigo berechtigt, vom Vertrag über die physischen Lernmaterialien zurückzutreten und den Kaufpreis abzüglich der angefallenen Versand- und Rücksendungskosten zu erstatten.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine zustellfähige Lieferadresse anzugeben und Änderungen der Lieferadresse unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Adressangaben des Kunden entstehen, trägt der Kunde.

(11) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten physischen Lernmaterialien im Eigentum von Nautigo (Eigentumsvorbehalt).

3.6 Freischaltung von Praxisgutscheinen

Die Freischaltung von Praxis-Gutscheincodes richtet sich nach § 13.4 Abs. 3 dieser AGB.

§ 4 Praktische Ausbildung und Vermietung

4.1 Allgemeines

(1) Die praktische Ausbildung kann durch Nautigo selbst oder durch von Nautigo beauftragte Partnerunternehmen (Subunternehmen) erbracht werden. Vertragspartner des Kunden bleibt stets Nautigo.

(2) Nautigo behält sich vor, Ausbildungspersonal, Skipper und Fahrzeuge je nach Verfügbarkeit einzuteilen.

4.2 Praktische Ausbildung

(1) Gruppenfahrstunden finden in der Regel mit bis zu drei (3) Teilnehmern statt und dauern 120 Minuten. Die Teilnehmer wechseln sich am Steuer ab. Eine exakte Gleichverteilung der Steuerzeit kann nicht garantiert werden.

(2) Im Premium-Paket (SBF) sind enthalten: drei (3) Gruppenfahrstunden und eine (1) Prüfungsfahrt. Die im Premium-Paket enthaltene Bestehensgarantie gewährt dem Kunden eine (1) weitere kostenfreie Gruppenfahrstunde, sofern die zuständige Ausbildungsperson nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen feststellt, dass eine zusätzliche Fahrstunde zum Bestehen der praktischen Prüfung erforderlich ist. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit liegt bei der Ausbildungsperson; ein Rechtsanspruch des Kunden auf die zusätzliche Fahrstunde ohne entsprechende Einschätzung der Ausbildungsperson besteht nicht. Die Bestehensgarantie begründet keinen Anspruch auf das tatsächliche Bestehen der Prüfung und ist der Höhe nach auf eine (1) zusätzliche Gruppenfahrstunde beschränkt. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf weitere kostenfreie Fahrstunden, Nachhilfe oder sonstige Zusatzleistungen besteht nicht, auch wenn der Kunde die Prüfung nicht besteht. Darüber hinausgehende Fahrstunden können separat gebucht werden (Einzelfahrstunde: 45 Minuten, Preis gemäß aktueller Preisliste auf der Plattform).

(3) Funkpraxis-Einheiten umfassen in der Regel zwei (2) Online-Termine à zwei (2) Stunden gemäß Kursbeschreibung.

(4) Für Verlust oder Beschädigung von Zubehör haftet der Kunde, soweit er den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Vermietung

(1) Für die Vermietung von Booten und Jetskis ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR zu hinterlegen. Die Kaution ist grundsätzlich in bar vor Ort zu leisten, sofern Nautigo nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsart akzeptiert. Kann der Kunde die Kaution bei Mietbeginn nicht leisten, ist Nautigo berechtigt, die Übergabe des Mietobjekts zu verweigern. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 4.4 entsprechend; die Miete verfällt nicht ersatzlos.

(2) Kraftstoffkosten werden separat berechnet, sofern nicht in der gebuchten Pauschale enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Kraftstoffpreises. Nautigo gibt den jeweils aktuellen Literpreis vor Ort bekannt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kraftstoffpreis besteht nicht; Preisschwankungen gehen zulasten des Kunden. Die angezeigte Kraftstoffpauschale in der Produktbeschreibung stellt lediglich einen unverbindlichen Richtwert dar.

(3) Das Mietobjekt ist pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener weiterer 30 Minuten die hierfür geltende zusätzliche Nutzungsgebühr gemäß der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet, sofern nicht in der Produktbeschreibung eine andere Abrechnungseinheit vorgesehen ist. Zusätzlich ist Nautigo berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 EUR für den organisatorischen Mehraufwand (insbesondere Verzögerung von Folgeterminen) zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche (z. B. entgangene Folgebuchungen) bleibt vorbehalten.

(4) Für Verlust oder Beschädigung von Zubehör (z. B. ActionCam, Tube, Wakeboard) haftet der Kunde in vollem Umfang.

(5) Vor Nutzungsbeginn ist eine Sicherheitseinweisung verpflichtend. Es besteht Führerscheinpflicht sofern gesetzlich vorgeschrieben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(6) Erfüllt der Kunde bei Leistungsbeginn die gesetzlichen oder vertraglich vorausgesetzten persönlichen Voraussetzungen nicht, insbesondere wegen fehlender Fahrerlaubnis, fehlenden Mindestalters, fehlender Tauglichkeit oder Alkohol-/Drogeneinflusses, und liegt der Hinderungsgrund in seiner Sphäre, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung oder Rückerstattung.

(7) Für die vermieteten Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Im Schadensfall trägt der Kunde eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 EUR pro Schadensfall. Die Versicherungsleistung steht unter dem Vorbehalt der Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung entsprechend dem Grad des Verschuldens zu kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Bei vorsätzlicher Schadensverursachung sowie bei Verstößen gegen die Pflichten gemäß § 10 (insbesondere Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) ist der Versicherer nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen von der Leistungspflicht befreit. In diesen Fällen haftet der Kunde gegenüber Nautigo für den gesamten entstandenen Schaden. Nautigo informiert den Kunden auf Anfrage über die wesentlichen Versicherungsbedingungen.

4.3 Umbuchung und Stornierung von Vor-Ort-Leistungen

(1) Für Einzelleistungen und Kleinvermietungen (Einzel- und Gruppenfahrstunden, Prüfungsfahrten, Funkpraxis-Einheiten, Boot-/Jetski-Vermietung) gelten folgende Stornierungsfristen:

  • Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung oder einmalige kostenfreie Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin
  • Zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin: Umbuchung im Rahmen einer Kulanzregelung möglich (kein Rechtsanspruch); eine Stornierung ist in dieser Frist nicht kostenfrei
  • Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen (No-Show): Der volle Leistungspreis wird fällig, unabhängig davon, ob die Leistung Bestandteil eines Pakets oder separat gebucht war. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Nautigo durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

(2) Pro gebuchtem Termin steht dem Kunden eine (1) kostenfreie Umbuchung zu, sofern diese spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Jede weitere Umbuchung desselben Termins ist mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR verbunden, die vor der erneuten Terminvergabe zu entrichten ist.

(3) Für Gruppenbuchungen und exklusiv reservierte Leistungen (z. B. Firmenevents, geschlossene Gruppenkurse, exklusive Bootsreservierungen) gelten abweichend von Abs. 1 folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Termin: Stornierung gegen eine Stornierungsgebühr von 25 % des Buchungspreises
  • Zwischen vier (4) und zwei (2) Wochen vor dem Termin: Stornierungsgebühr von 50 % des Buchungspreises
  • Weniger als zwei (2) Wochen vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Buchungspreises werden fällig

Umbuchungen von Gruppenbuchungen sind nur bis vier (4) Wochen vor dem Termin möglich und unterliegen der Verfügbarkeit. Eine Umbuchungsgebühr von 50,00 EUR wird erhoben.

(4) Stornierungen und Umbuchungen sind in Textform (E-Mail an [email protected] oder über das Buchungssystem der Plattform) zu erklären. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei Nautigo. Eine ausschließlich telefonische oder mündliche Stornierung genügt nicht.

(5) Bei Nichterscheinen (No-Show) zu einem im Premium-Paket enthaltenen Praxistermin ist Nautigo berechtigt, den betreffenden Praxisanteil als verbraucht zu behandeln, sofern dem Kunden der Termin ordnungsgemäß bestätigt wurde und der Ausfall nicht von Nautigo zu vertreten ist. Nautigo kann im Einzelfall aus Kulanz einen Ersatztermin anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(6) Bei wiederholtem Nichterscheinen oder wiederholter kurzfristiger Stornierung (ab dem dritten Vorfall innerhalb von sechs Monaten) ist Nautigo berechtigt, die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung für den betreffenden Kunden vorübergehend zu sperren. Die Terminvergabe erfolgt in diesem Fall ausschließlich nach Rücksprache mit Nautigo. Nautigo kann für weitere Terminbuchungen eine Vorauszahlung oder eine Bestätigungsgebühr verlangen.

(7) Erscheint der Kunde verspätet zu einem vereinbarten Termin, besteht kein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Leistungsdauer. Bei einer Verspätung von mehr als dreißig (30) Minuten ist Nautigo berechtigt, den Termin als No-Show zu werten.

(8) Nautigo ist berechtigt, Vor-Ort-Leistungen aus sachlich gerechtfertigten Wetter-, Sicherheits-, behördlichen oder personalbedingten Gründen zu verschieben oder abzusagen, wenn die Durchführung unzumutbar, unsicher oder organisatorisch nicht vertretbar wäre. Die Entscheidung hierüber trifft Nautigo bzw. die eingesetzte Ausbildungsperson oder der Skipper anhand objektiver Kriterien (insbesondere amtliche Wetterwarnungen, behördliche Sperrungen, Sicherheitslage). In diesem Fall bietet Nautigo dem Kunden vorrangig einen Ersatztermin innerhalb angemessener Frist an. Ist dem Kunden der angebotene Ersatztermin nicht zumutbar oder ist ein Ersatztermin innerhalb angemessener Frist nicht verfügbar, kann der Kunde zwischen einer Gutschrift für eine spätere Einlösung und der Erstattung des auf den ausgefallenen Leistungsteil entfallenden Betrags wählen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz, bestehen vorbehaltlich § 11 nicht. Nautigo wird den Kunden über Absagen so frühzeitig wie möglich informieren.

(9) Dem Kunden bleibt es in allen Fällen vorbehalten nachzuweisen, dass Nautigo durch die Stornierung keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden erlitten hat als die jeweilige Stornierungsgebühr (Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens).

(10) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung richten sich die wechselseitigen Ansprüche nach § 628 BGB; insbesondere kann Nautigo eine Teilvergütung für bereits erbrachte Leistungen verlangen, soweit dies dem gesetzlichen Maßstab entspricht. Eine Beschränkung etwaiger Rückerstattungsansprüche auf Gutscheine erfolgt nicht.

§ 5 Laufzeit, Ablauf, Reaktivierung und Datenlöschung

(1) Die Freischaltung des Zugangs zur Lernplattform erfolgt unverzüglich nach vollständigem Zahlungseingang, sofern die gebuchte Leistung einen Plattformzugang umfasst. Der Zugang wird für eine feste Laufzeit von 365 Kalendertagen ab erstmaliger Freischaltung gewährt. Eine automatische Verlängerung (Auto-Renewal) findet nicht statt. Geschenkboxen gelten dementsprechend erst ab Zeitpunkt der Übergabe.

(2) Nach Ablauf der Laufzeit wird der Zugang zu den Lerninhalten gesperrt („Expired Enrollment"). Das Kundenkonto bleibt bestehen, der Kunde kann sich weiterhin einloggen, hat jedoch keinen Zugriff mehr auf die Kursinhalte, Lernmaterialien-Downloads oder Praxisgutscheine.

(3) Sämtliche nicht eingelöste Praxisanteile (Fahrstunden, Prüfungsfahrten, Funkpraxis-Einheiten) verfallen mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass ein gesonderter Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch besteht, sofern der Kunde die Nichteinlösung zu vertreten hat.

(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, den abgelaufenen Zugang kostenpflichtig zu reaktivieren. Art, Umfang und Preis der Reaktivierung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Reaktivierung gültigen Angebot auf der Plattform. Ein Anspruch auf Reaktivierung zu den Konditionen des ursprünglichen Vertrags besteht nicht.

(5) Kundenkonten, die seit mehr als vierundzwanzig (24) Monaten inaktiv sind (kein Login, keine aktive Buchung), können von Nautigo nach vorheriger Benachrichtigung per E-Mail mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen gelöscht werden. Mit der Löschung des Kontos werden sämtliche personenbezogene Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann der Löschung innerhalb der Frist widersprechen.

§ 6 Preise, Zahlung und Aufrechnung

(1) Alle auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Höhe.

(2) Es stehen die auf der Plattform im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung (z. B. PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Apple Pay, Google Pay).

(3) Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Nautigo ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Unternehmern) sowie den Ersatz nachgewiesener Mahnkosten zu verlangen.

(5) Vor Einleitung gerichtlicher oder außergerichtlicher Inkassomaßnahmen wird Nautigo den Kunden mindestens zweimal schriftlich oder in Textform mahnen und eine angemessene Nachfrist setzen.

(6) Gutscheincodes, Rabattcodes und sonstige Vergünstigungen sind ausschließlich im Rahmen des Bestellvorgangs einzulösen. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Buchungen ist ausgeschlossen. Die Kombination mehrerer Gutschein- oder Rabattcodes in einer Bestellung ist nur zulässig, soweit dies auf der Plattform ausdrücklich vorgesehen ist.

(7) Der Kunde kann gegen Forderungen von Nautigo nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen oder Mängeln des konkreten Vertrags.

§ 7 Kontosperrung bei Zahlungsverzug

(1) Befindet sich der Kunde trotz zweimaliger Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Nautigo berechtigt, den Zugang zur Lernplattform und zu sämtlichen digitalen Leistungen vorübergehend zu sperren, bis die offene Forderung vollständig beglichen ist.

(2) Die Sperrung wird dem Kunden vorab unter Angabe der offenen Forderung und einer letzten Zahlungsfrist von mindestens sieben (7) Kalendertagen angekündigt.

(3) Die Laufzeit gemäß § 5 Abs. 1 wird durch eine Sperrung nach diesem Paragraphen nicht verlängert oder gehemmt. Der Kunde trägt das Risiko des Laufzeitverlusts während der Sperrung.

(4) Nach vollständigem Zahlungseingang wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet, sofern die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Die nachfolgende Zusammenfassung des Widerrufsrechts in diesen AGB dient der Übersicht. Die vollständige und maßgebliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular ist als eigenständiges Dokument unter https://nautigo-bootsschule.de/widerrufsbelehrung/ abrufbar und wird dem Kunden im Bestellvorgang unmittelbar zur Verfügung gestellt. Im Falle von Abweichungen geht die separate Widerrufsbelehrung vor.

(1) Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt:

  • bei digitalen Produkten/Dienstleistungen: 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses
  • bei Warenlieferungen: 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat
  • bei Teillieferungen: 14 Tage ab Erhalt der letzten Teillieferung

8.1 Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist

(1) Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass Nautigo bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, insbesondere durch Freischaltung des Plattformzugangs oder Durchführung gebuchter Termine. Die entsprechende Zustimmung und Kenntnisnahme wird im Bestellvorgang eingeholt.

(2) Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch und widerruft er den Vertrag später innerhalb der Widerrufsfrist, hat er Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen zu leisten, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

(3) Für digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Erlöschen des Widerrufsrechts nur dann, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen und gesonderten Zustimmungen des Kunden vorliegen.

8.2 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlöscht vorzeitig nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dies gilt insbesondere:

a) Bei Dienstleistungen: mit deren vollständiger Erbringung, wenn der Kunde vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass Nautigo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöscht (§ 356 Abs. 4 BGB).

b) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: wenn Nautigo mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Nautigo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und Nautigo dem Kunden eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

8.2a Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht. Dies kann insbesondere folgende Leistungen betreffen:

  • Termingebundene Vor-Ort-Leistungen (z. B. Fahrstunden, Vermietungen), sofern ein fester Termin vereinbart ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)

Ob eine gesetzliche Ausnahme im Einzelfall eingreift, hängt von der konkreten Ausgestaltung der gebuchten Leistung ab. Im Zweifel gelten die für den Kunden günstigeren gesetzlichen Regelungen.

8.3 Ausübung des Widerrufs

Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde Nautigo mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail, Brief) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Widerrufserklärung ist zu richten an die in § 1 Abs. 1 genannte Anbieteradresse:

Nautigo GmbH, Schleiderweg 62, 40789 Monheim am Rhein
E-Mail: [email protected] | Telefon: +49 2173 2640400

Diese Angaben sind identisch mit den Kontaktdaten in § 1 Abs. 1 dieser AGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Erklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

8.4 Folgen des Widerrufs

(1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet Nautigo alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(2) Bei Waren: Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis Nautigo die Ware zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis der Absendung erbracht hat. Die Rücksendung hat binnen vierzehn (14) Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu erfolgen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Für einen etwaigen Wertverlust der Ware haftet der Kunde nur, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.

(3) Wurden während der Widerrufsfrist bereits Dienstleistungen (z. B. Fahrstunden) erbracht, hat der Kunde Wertersatz nach Maßgabe des § 357a Abs. 2 BGB zu leisten, sofern der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass Nautigo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Die Berechnung erfolgt anteilig auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises.

(4) Für nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte schuldet der Kunde im Widerrufsfall keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 3 BGB). Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular ist abrufbar unter: https://nautigo-bootsschule.de/widerrufsbelehrung/

§ 9 Nutzungsrechte und Kundenkonten

(1) Nautigo räumt dem Kunden für die Dauer der Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den digitalen Inhalten der Lernplattform ein. Das Nutzungsrecht ist auf den persönlichen Gebrauch des Kunden beschränkt.

(2) Es ist dem Kunden untersagt:

  • Inhalte der Lernplattform ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, aufzuzeichnen oder Dritten zugänglich zu machen
  • Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder Dritten den Zugang zum eigenen Konto zu ermöglichen
  • Screenshots, Bildschirmaufzeichnungen oder sonstige Mitschnitte der Lerninhalte systematisch, in erheblichem Umfang oder zum Zweck der Weitergabe an Dritte anzufertigen; gesetzlich zulässige Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) bleiben hiervon unberührt
  • Automatisierte Zugriffe (Bots, Scraping) auf die Plattform durchzuführen

(3) Das Kundenkonto ist strikt personengebunden und nicht übertragbar. Eine Übertragung des Kontos auf Dritte ist ausgeschlossen.

(4) Die Übertragung einzelner Leistungsanteile (z. B. Fahrstundengutscheine, Praxisgutscheine) an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nautigo. Nautigo kann die Zustimmung nach billigem Ermessen verweigern.

(5) Bei Verstößen gegen die Regelungen dieses Paragraphen ist Nautigo berechtigt, das Kundenkonto vorübergehend zu sperren oder – bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen – dauerhaft zu kündigen. In Fällen der dauerhaften Kündigung besteht kein Erstattungsanspruch für nicht genutzte Leistungen. Weitergehende Ansprüche von Nautigo, insbesondere Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung des Kontos hat der Kunde Nautigo unverzüglich zu informieren.

(7) Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr von Zugangsdaten oder Gutscheincodes ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich Nautigo unter [email protected] mitzuteilen, damit eine Sperrung veranlasst werden kann. Für eine unrechtmäßige Einlösung oder Nutzung, die vor Eingang der Verlustmeldung bei Nautigo erfolgt, übernimmt Nautigo keine Haftung.

§ 9a Lernplattform als digitales Produkt

(1) Die Lernplattform von Nautigo stellt ein digitales Produkt im Sinne der §§ 327 ff. BGB dar. Für die Bereitstellung und Nutzung gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die Nutzung der Lernplattform setzt ein internetfähiges Endgerät mit aktuellem Webbrowser (z. B. Chrome, Safari, Firefox, Edge in der jeweils aktuellen oder vorletzten Version), eine stabile Internetverbindung sowie eine gültige E-Mail-Adresse voraus. Die Funktionsfähigkeit auf älteren Browserversionen, mobilen Endgeräten oder unter Verwendung von VPN-Diensten wird nicht garantiert. Nautigo wird wesentliche Änderungen der technischen Voraussetzungen rechtzeitig auf der Plattform bekannt geben.

(3) Nautigo stellt Aktualisierungen (Updates) bereit, die für den Erhalt der Vertragsgemäßheit der digitalen Inhalte erforderlich sind, und informiert den Kunden über deren Verfügbarkeit. Unterlässt der Kunde die Installation eines bereitgestellten Updates und entsteht hieraus ein Mangel, haftet Nautigo nicht für diesen Mangel, sofern der Kunde über das Update und die Folgen der Nichtinstallation ordnungsgemäß informiert wurde.

(4) Nautigo ist berechtigt, die Lernplattform weiterzuentwickeln, Inhalte zu aktualisieren, zu ergänzen oder zu entfernen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

(5) Nautigo bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Lernplattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates oder technische Störungen auftreten. Dauert eine Einschränkung länger als sieben (7) aufeinanderfolgende Kalendertage und hat der Kunde die Störung nicht zu vertreten, verlängert sich die Laufzeit gemäß § 5 Abs. 1 um die Dauer der Einschränkung. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt.

(6) Für Mängel an den digitalen Inhalten gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 327 ff., 327j BGB. Bei dauerhafter Bereitstellung digitaler Inhalte verjähren Mängelansprüche nicht vor Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Ende des Bereitstellungszeitraums.

§ 10 Verhalten und Pflichten der Teilnehmer

(1) Während der praktischen Ausbildung und bei der Vermietung gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Den Anweisungen der Ausbilder, Skipper und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

(2) Bei Vermietungen ist der Kunde verpflichtet, eine gültige Fahrerlaubnis vorzuweisen (sofern gesetzlich vorgeschrieben), an der Sicherheitseinweisung teilzunehmen und das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln.

(3) Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Pflichten aus diesem Paragraphen berechtigen Nautigo zum sofortigen Ausschluss des Kunden von der jeweiligen Leistung. Ein Anspruch auf Rückerstattung für den betroffenen Termin oder Leistungsteil besteht nicht, soweit der Ausschluss auf einem vom Kunden zu vertretenden schwerwiegenden Verstoß beruht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch pflichtwidriges Verhalten entstehen.

(4) Nautigo begrüßt die Teilnahme von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen an seinen Ausbildungsangeboten, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme an Praxisleistungen und/oder die Prüfungszulassung je nach Art der Beeinträchtigung eingeschränkt oder mit besonderen Auflagen verbunden sein kann. Kunden mit körperlichen Beeinträchtigungen werden gebeten, Nautigo vor Vertragsschluss über bestehende Einschränkungen zu informieren, damit individuelle Lösungen erarbeitet werden können. Nautigo übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche Praxisleistungen für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt durchführbar sind.

§ 11 Haftung

(1) Nautigo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Nautigo, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Nautigo haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Nautigo, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Nautigo der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von Nautigo für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Soweit die Haftung von Nautigo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen von Nautigo.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(7) Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes wirksam vereinbart ist.

(8) Der Kunde hat Schäden, für die Nautigo aufkommen soll, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Kenntnis, schriftlich oder in Textform gegenüber Nautigo anzuzeigen. Die verspätete Anzeige berührt den Anspruch nicht, soweit Nautigo durch die Verspätung keinen Nachteil erleidet.

(9) Nautigo haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (insbesondere gemäß §§ 10 und 12) nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Dies gilt insbesondere für Schäden durch fehlerhafte Angaben des Kunden, verspätete Prüfungsanmeldung, Nichtvorlage erforderlicher Dokumente oder pflichtwidriges Verhalten bei der praktischen Ausbildung oder Vermietung.

(10) Nautigo haftet nicht für den Erfolg der Prüfung. Die Ausbildung bereitet auf die Prüfung vor; ein Bestehen wird weder garantiert noch geschuldet. Weitergehende Ansprüche wegen Nichtbestehens sind ausgeschlossen, soweit Nautigo die Ausbildung ordnungsgemäß erbracht hat.

(11) Die Haftung von Nautigo für vorübergehende technische Störungen der Lernplattform richtet sich nach den allgemeinen Regelungen dieses Paragraphen. Für Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Nautigo (z. B. Störungen des Internet-Service-Providers des Kunden, Datenverluste auf Seiten des Kunden, Inkompatibilität mit Endgeräten des Kunden) haftet Nautigo nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 bis 6. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden aus §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt.

(12) Einzelheiten zur Verfügbarkeit, Wartung und Aktualisierung der Lernplattform sind in § 9a geregelt.

§ 12 Prüfung und Ausbildungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde meldet sich eigenverantwortlich beim zuständigen Prüfungsausschuss zur Prüfung an. Nautigo übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Anmeldung oder Zulassung.

(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Unterlagen (z. B. ärztlicher Tauglichkeitsnachweis, Passbilder, Erste-Hilfe-Nachweis) fristgerecht beim Prüfungsausschuss einzureichen. Ohne vollständige Einreichung besteht kein Anspruch auf Prüfungszulassung. Nautigo haftet nicht für verspätete oder unvollständige Einreichungen.

(3) Sämtliche im Paket enthaltene Ausbildungsleistungen sind innerhalb der Laufzeit von 365 Kalendertagen abzuschließen. Nach Ablauf erlischt der Anspruch gemäß § 5 Abs. 3.

(4) Besteht der Kunde die Prüfung nicht, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Wiederholung der Prüfungsfahrt. Zusätzliche Prüfungsfahrten können separat zum jeweils gültigen Preis gebucht werden, sofern die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist. Gleiches gilt für zusätzliche Fahrstunden zur Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung.

§ 13 Gutscheine, Rabattcodes und Praxisgutscheine

13.1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Gutscheincodes, Rabattcodes und sonstige Vergünstigungen sind ausschließlich im Rahmen des Bestellvorgangs im dafür vorgesehenen Feld einzulösen. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Buchungen ist ausgeschlossen.

(2) Wird ein Gutscheincode, Rabattcode oder Aktionscode im Bestellvorgang nicht oder nicht korrekt eingegeben, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Rabattierung, Gutschrift oder Erstattung des Rabattbetrags. Gesetzliche Widerrufs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

(3) Gutscheincodes sind nicht mit anderen Aktionen oder Rabatten kombinierbar, sofern auf der Plattform nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

13.2 Wertgutscheine (entgeltlich erworben)

(1) Entgeltlich erworbene Wertgutscheine (einschließlich Geschenkgutscheine und Geschenkboxen) berechtigen zum Erwerb von Leistungen auf der Plattform in Höhe des aufgedruckten oder angegebenen Betrags. Wertgutscheine können bei der Buchung eines Pakets auf den Kaufpreis angerechnet werden.

(2) Ansprüche aus entgeltlich erworbenen Wertgutscheinen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften; die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei (3) Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

(3) Der Käufer eines Wertgutscheins oder einer Geschenkbox (nachfolgend „Schenkender") ist Vertragspartner von Nautigo. Die beschenkte Person (nachfolgend „Beschenkter") erstellt ein eigenes Kundenkonto und löst den Gutscheincode bei der Buchung ein. Mit Einlösung des Codes wird der Beschenkte selbst Vertragspartner für die gebuchte Leistung.

(4) Das Widerrufsrecht des Schenkenden richtet sich nach § 8 dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften. Wird ein Gutschein innerhalb der Widerrufsfrist eingelöst und beginnt Nautigo auf ausdrückliches Verlangen des berechtigten Kunden mit der Leistungserbringung, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts. Ein vorzeitiges Erlöschen tritt nur ein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

13.3 Aktions- und Rabattcodes (unentgeltlich)

(1) Aktions- und Rabattcodes werden von Nautigo im Rahmen von Werbeaktionen unentgeltlich ausgegeben und gewähren einen prozentualen oder absoluten Nachlass auf den Buchungspreis.

(2) Aktions- und Rabattcodes sind nur innerhalb des bei Ausgabe angegebenen Aktionszeitraums gültig. Ist kein Zeitraum angegeben, beträgt die Gültigkeit sechs (6) Monate ab Ausgabe.

(3) Pro Bestellung kann grundsätzlich nur ein Aktions- oder Rabattcode eingelöst werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

13.4 Praxis-Gutscheincodes

(1) Praxis-Gutscheincodes (z. B. für bootspraxis.com oder Partnerschulen) sind an das jeweilige Kundenkonto und den gebuchten Leistungsumfang gebunden und nicht auf Dritte übertragbar, nicht verkäuflich und nicht anderweitig abtretbar.

(2) Die Gültigkeit von Praxis-Gutscheincodes richtet sich nach der Laufzeit des zugehörigen Pakets (§ 5 Abs. 1). Nach Ablauf der Laufzeit verfallen nicht eingelöste Praxis-Gutscheincodes gemäß § 3.4 Abs. 4.

(3) Die Freischaltung von Praxis-Gutscheincodes für Praxis-Ausbildung und Prüfungsfahrt erfolgt erst, wenn der Kunde einen Lernfortschritt von mindestens 30 % auf der Lernplattform erreicht hat. Die praktische Ausbildung darf erst nach Freischaltung der Gutscheincodes begonnen werden.

(4) Bei festgestellter unrechtmäßiger Nutzung (insbesondere Weitergabe, Verkauf, Duplizierung) ist Nautigo berechtigt, den betreffenden Gutscheincode zu sperren, die Praxisleistung nachträglich in Rechnung zu stellen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Nautigo erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind der Datenschutzerklärung unter https://nautigo-bootsschule.de/datenschutzerklaerung/ zu entnehmen.

§ 15 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Inhalte der Lernplattform (Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Lernmaterialien, Software) sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum von Nautigo oder lizenzierter Dritter.

(2) Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht gemäß § 9 umfasst nicht das Recht zur Bearbeitung, Veränderung oder Weiterverbreitung der Inhalte.

(3) Die Marke „Nautigo" sowie die Domains www.nautigo-bootsschule.de und www.nautigo.org (ehemalige Domain) sind geschützt. Jede unbefugte Nutzung ist untersagt.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Nautigo ist von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit, soweit und solange die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Lockdowns, Kriegsereignisse, Terroranschläge, Cyberangriffe, nachhaltige Energieversorgungsstörungen sowie sonstige unvorhersehbare, von Nautigo nicht zu vertretende Umstände.

(2) Im Falle höherer Gewalt wird Nautigo den Kunden unverzüglich über die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer informieren. Nautigo wird sich bemühen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung so gering wie möglich zu halten.

(3) Bereits gebuchte Vor-Ort-Leistungen (Fahrstunden, Vermietung), die infolge höherer Gewalt nicht erbracht werden können, werden vorrangig auf einen Ersatztermin verschoben. Ist dem Kunden der angebotene Ersatztermin nicht zumutbar oder ist ein Ersatztermin innerhalb angemessener Frist objektiv nicht möglich, kann der Kunde zwischen einem Guthaben für eine spätere Einlösung und der Erstattung der bereits gezahlten Beträge für die noch nicht erbrachten, klar abgrenzbaren Leistungen wählen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Mängeln, sowie Ansprüche nach § 626 und § 628 BGB bleiben unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung von Nautigo richtet sich nach § 11.

(4) Die Laufzeit gemäß § 5 Abs. 1 wird durch Ereignisse höherer Gewalt nicht verlängert, es sei denn, der Plattformzugang ist durchgehend länger als dreißig (30) Kalendertage nicht nutzbar. In diesem Fall verlängert sich die Laufzeit um die Dauer der Einschränkung.

§ 17 Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)

(1) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Monheim am Rhein, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Aufrechnung gegen Forderungen von Nautigo ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.

§ 18 Kommunikation und Schriftform

(1) Widerrufe, Kündigungen, Stornierungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Kunden sollen aus Beweisgründen mindestens in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und gesetzlich formfrei mögliche Erklärungen bleiben unberührt.

(2) Erklärungen von Nautigo gegenüber dem Kunden (z. B. Mahnungen, Sperrungsankündigungen, Vertragsänderungen) erfolgen an die vom Kunden bei der Registrierung oder zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet wurden und der Zugang nicht durch Umstände verhindert wurde, die Nautigo nicht zu vertreten hat.

(3) Soweit diese AGB die „schriftliche" Zustimmung von Nautigo erfordern (z. B. § 9 Abs. 4), genügt hierfür eine Bestätigung per E-Mail durch einen bevollmächtigten Vertreter von Nautigo.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen mindestens in Textform festgehalten werden.

§ 19 Kundenbewertungen

(1) Nautigo kann Kunden nach Inanspruchnahme von Leistungen um eine Bewertung bitten (z. B. per E-Mail, über Google, Trustpilot oder über die eigene Plattform). Die Abgabe einer Bewertung ist freiwillig.

(2) Bewertungen müssen wahrheitsgemäß sein und dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik oder rechtswidrige Inhalte enthalten. Nautigo behält sich vor, rechtswidrige Bewertungen entfernen zu lassen und gegebenenfalls Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(3) Nautigo ist berechtigt, vom Kunden abgegebene Bewertungen in anonymisierter Form zu Marketingzwecken auf der eigenen Plattform, in sozialen Medien und in Werbematerialien zu verwenden. Eine personenbezogene Verwendung unter Nennung von Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

§ 20 Änderung der AGB

(1) Nautigo behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag mit Nautigo ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nautigo an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Nautigo ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: März 2026